Die Buchhaltung auslagern heisst: Ein Treuhandbüro verbucht Ihre Belege, rechnet die Mehrwertsteuer ab und erstellt den Jahresabschluss. Ein Kleinbetrieb zahlt dafür 2026 im Schnitt CHF 2’400 im Jahr, ein KMU mit zehn Mitarbeitenden rund CHF 7’300. Was Sie dabei nicht abgeben, ist die Verantwortung. Die Ausgestaltung des Rechnungswesens gehört laut Obligationenrecht zu den Aufgaben, die der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung nicht übertragen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abgeben können Sie die Ausführung: Belegerfassung, Debitoren, Kreditoren, Lohn, MWST-Abrechnung und Abschluss.
  • Bei Ihnen bleiben die Verantwortung für das Rechnungswesen, die Unterschrift unter dem Geschäftsbericht und die Fristen gegenüber der Steuerverwaltung.
  • Drei Modelle sind üblich: vollständig auslagern, teilweise auslagern oder intern führen. Extern kostet das im Schnitt CHF 2’400 (Kleinbetrieb) bis 7’300 (zehn Mitarbeitende) im Jahr, eine eigene Stelle rund CHF 110’000.
  • Ein eigener Buchhalter rechnet sich meist erst ab 15 bis 20 Mitarbeitenden, und auch dann nur, wenn die Stelle mehr abdeckt als die Buchhaltung.
  • Der Wechsel ist jederzeit möglich, sauber ist er per Abschlussstichtag.

Was heisst Buchhaltung auslagern und was bleibt bei Ihnen

Beim Auslagern der Buchhaltung übernimmt ein externes Treuhandbüro die laufende Buchführung Ihres Unternehmens. Sie liefern die Belege, das Büro verbucht sie, stimmt Konten ab, reicht die MWST-Abrechnung ein und bereitet den Abschluss vor. Ob Sie das Auslagern, Outsourcing oder externe Buchhaltung nennen, spielt keine Rolle. Gemeint ist immer dasselbe: Die Arbeit wandert nach aussen, die Zahlen bleiben Ihre.

Treuhänder und Unternehmer sitzen am Tisch und gehen gemeinsam Buchhaltungsunterlagen durch

Dieser zweite Teil wird oft übersehen. Das Schweizer Recht kennt keine Möglichkeit, die Verantwortung für das Rechnungswesen abzugeben. Bei der AG zählt die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 OR). Für die GmbH steht derselbe Satz bei den Geschäftsführern (Art. 810 Abs. 2 Ziff. 3 OR). Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften gibt es kein solches Organ, dort trägt die Inhaberin oder der Inhaber die Verantwortung ohnehin persönlich.

Drei Pflichten bleiben deshalb auch nach dem Auslagern bei Ihnen:

  • Die Unterschrift. Der Geschäftsbericht muss innert sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt werden. Unterzeichnet wird er vom Vorsitzenden des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans und von der intern für die Rechnungslegung zuständigen Person, nicht vom Treuhandbüro (Art. 958 Abs. 3 OR).
  • Die MWST-Frist. Abrechnen muss laut Art. 71 MWSTG die steuerpflichtige Person, innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Eine verspätete Abrechnung ist Ihr Problem, auch wenn ein anderer sie erstellt.
  • Die Kontrolle. Sie müssen die Zahlen lesen können, die Sie unterschreiben. Ein Abschluss, den niemand im Betrieb versteht, ist kein erledigter Punkt, sondern ein offenes Risiko.
Was Sie abgeben können und was bei Ihnen bleibtAusführung abgeben, Verantwortung behaltenGeht an das TreuhandbüroBleibt bei IhnenBelege erfassen und verbuchenDebitoren, Kreditoren, MahnwesenLohnbuchhaltung und SozialversicherungenMWST-Abrechnung erstellenAbschluss und SteuererklärungAusgestaltung des Rechnungswesens · Art. 716a ORUnterschrift Geschäftsbericht · Art. 958 ORMWST-Frist 60 Tage · Art. 71 MWSTGAufbewahrung 10 Jahre · Art. 958f ORBelege pünktlich liefernQuelle: Obligationenrecht und Mehrwertsteuergesetz, Fassung vom 01.01.2026

Die linke Spalte lässt sich vertraglich übertragen, die rechte nicht. Wer eine Offerte prüft, sollte beide Seiten kennen.

Welche Arbeiten Sie abgeben können

Wer die Buchhaltung abgeben will, muss das nicht auf einen Schlag tun. Die meisten Betriebe beginnen mit dem Abschluss und der MWST-Abrechnung und erweitern das Mandat, sobald der Ablauf eingespielt ist. Abgeben lassen sich diese Bereiche, einzeln oder zusammen:

BereichWas das Treuhandbüro übernimmtWas Sie liefern
Laufende FinanzbuchhaltungKontierung, Verbuchung, Kontenabstimmung, AuswertungenBelege, Bankauszüge, Erklärung bei unklaren Posten
DebitorenRechnungen verbuchen, offene Posten überwachen, MahnläufeFreigabe für den Mahnstopp bei heiklen Kunden
KreditorenEingangsrechnungen erfassen, Zahlungslauf vorbereitenZahlungsfreigabe, sie bleibt bei Ihnen
LohnbuchhaltungLohnabrechnungen, Sozialversicherungen, LohnausweiseVerträge, Pensen, Mutationen, Absenzen
MWST-AbrechnungAbrechnung erstellen und im ESTV-Portal einreichenVollmacht und die Belege vor Ablauf der Frist
JahresabschlussBilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, SteuererklärungInventar, Bestätigungen, Ihre Unterschrift

Aufgabenbereiche und was Ihr Betrieb dafür liefern muss

Die Zahlungsfreigabe ist der Punkt, an dem viele Unternehmer zögern, und zu Recht. Ein Treuhandbüro bereitet den Zahlungslauf vor, auslösen sollten Sie ihn selbst. Das kostet Sie ein paar Minuten im Monat und schliesst die grösste offene Flanke.

Nur die Löhne abgeben? Vorteile und Grenzen der ausgelagerten Lohnbuchhaltung →

Voll, teilweise oder intern: drei Modelle im Vergleich

Zwischen «alles selbst» und «alles abgeben» liegt das Modell, das für die meisten KMU am günstigsten ist. Wer die Buchhaltung outsourcen möchte, entscheidet deshalb zuerst über den Umfang und erst danach über den Anbieter. Das KMU-Portal des Bundes formuliert es nüchtern: Mischformen sind möglich und relativ kostengünstig, indem die zeitaufwändige, aber weniger anspruchsvolle Kontierung im Betrieb bleibt und Abschluss, Steuerabrechnung und Lohnbuchhaltung nach aussen gehen.

ModellWas Sie selbst machenJahreskostenPasst zu
Vollständig auslagernBelege liefern, Zahlungen freigebenCHF 1’500 bis 15’600, im Schnitt 2’400 bis 7’300Selbständige und KMU ohne eigene Fachkraft
Teilweise auslagernBelege selbst erfassen, Rest externJahresabschluss CHF 1’500 bis 3’000, MWST und Lohn nach AufwandBetriebe mit Kontierungswissen im Haus
Intern führenalles, mit eigener Stellerund CHF 110’000ab etwa 15 bis 20 Mitarbeitenden

Jahreskosten nach Modell, Schweizer KMU 2026 (extern: Gryps, Stand Mai 2026; intern: Robert Half)

Die Bandbreiten überschneiden sich, weil die Betriebsgrösse stärker auf den Preis wirkt als das gewählte Modell. Ein Kleinbetrieb zahlt vollständig ausgelagert weniger als ein mittleres KMU, das nur den Abschluss abgibt.

Die Teilauslagerung hat eine Bedingung, die in Offerten selten steht: Jemand im Betrieb muss sauber kontieren können. Kommen die Buchungen falsch beim Treuhänder an, wird korrigiert statt verbucht, und die Rechnung fällt höher aus als bei der Vollauslagerung. Prüfen Sie das ehrlich, bevor Sie sich für das mittlere Modell entscheiden.

Was das Auslagern kostet

Die Bandbreite bei der externen Buchhaltung ist gross, weil sie drei Dinge abbildet: Ihr Belegvolumen, die Lohnbuchhaltung und die MWST-Pflicht. Die Befragung von über 70 Deutschschweizer Treuhändern durch Gryps (Stand Mai 2026) zeigt es an drei Beispielen: Ein Kleinbetrieb mit zwei Mitarbeitenden und 10 bis 20 Belegen im Monat zahlt CHF 1’500 bis 3’800 im Jahr, im Schnitt 2’400. Ein KMU mit zehn Mitarbeitenden und 100 Belegen zahlt CHF 4’200 bis 15’600, im Schnitt 7’300. Bei 20 Mitarbeitenden und 500 Belegen sind es CHF 9’100 bis 41’500, im Schnitt 17’200. Enthalten sind jeweils die laufende Buchhaltung, der Jahresabschluss, die Steuererklärung und die MWST-Abrechnung; dazu kommt ein einmaliges Setup von CHF 300 bis 2’000. Wird nach Aufwand verrechnet, kostet die laufende Belegerfassung CHF 90 bis 150 pro Stunde, Beratung durch Experten CHF 135 bis 240.

Der Stundenansatz sagt weniger über die Endsumme aus als der Zuschnitt der Pauschale. Lassen Sie sich deshalb schriftlich geben, welche Arbeiten separat verrechnet werden. Erfahrungsgemäss sind das die Steuererklärung der Gesellschaft, das Aufräumen der Vorjahreszahlen beim Start und alles, was aus der Reihe fällt, etwa eine Kontrolle durch die Steuerverwaltung.

Was ein Mandat bei uns kostet, rechnen wir Ihnen auf Anfrage aus: Über die Preisübersicht fordern Sie eine unverbindliche Offerte an und vergleichen sie mit den Zahlen oben.

Kurzantwort: Was kostet es, die Buchhaltung auszulagern? →

Der vollständige Kostenüberblick mit Stundenansätzen, regionalen Unterschieden und Kostentreibern →

Ab wann sich die externe Lösung rechnet

Rechnen Sie nicht Pauschale gegen null, sondern Pauschale gegen Ihre eigene Zeit. Wer im Monat acht Stunden für Belege, Abstimmung und Fristen aufwendet und die eigene Stunde mit CHF 90 bewertet, kommt intern auf CHF 8’640 im Jahr, ohne Software und ohne das Risiko einer verpassten Frist.

Bei einer eigenen Stelle sind die Zahlen deutlicher. Ein interner Sachbearbeiter Buchhaltung verdient in der Schweiz 2026 im Median CHF 90’750 brutto, mit den obligatorischen Arbeitgeberbeiträgen von rund 17 Prozent kostet die Stelle etwa CHF 106’000 im Jahr. Extern zahlt ein KMU mit zehn Mitarbeitenden und 100 Belegen im Monat im Schnitt CHF 7’300 im Jahr, ein Betrieb mit 20 Mitarbeitenden und 500 Belegen im Schnitt CHF 17’200 und höchstens rund 41’500 (Gryps). Allein über die Buchhaltung rechnet sich die eigene Stelle also auch bei 20 Mitarbeitenden nicht. Sie lohnt sich, wenn die Person mehr übernimmt: Zahlungsverkehr, Debitoren und Mahnwesen, Personaladministration, Controlling. In der Praxis ist das meist ab 15 bis 20 Mitarbeitenden der Fall.

Die eine Hälfte dieser Rechnung können Sie selbst bestimmen, und der Rechner unten tut genau das: Er zeigt, was Ihre eigene Buchhaltung Sie im Jahr kostet. Die andere Hälfte, der Preis für die Auslagerung, hängt von Ihrem Belegvolumen, Ihren Löhnen und dem Zustand der Vorjahre ab. Diese Zahl seriös zu nennen, ohne Ihre Unterlagen gesehen zu haben, geht nicht, deshalb rechnen wir sie Ihnen auf Anfrage aus.

Was Ihre Buchhaltung Sie heute kostet

Sechs Angaben, und Sie sehen, was die eigene Buchhaltung Sie im Jahr kostet. Was die externe Variante für Ihren Betrieb kostet, rechnen wir Ihnen auf Anfrage aus.

MWST-pflichtig Pflicht ab CHF 100’000 Jahresumsatz

Ihre eigene Buchhaltung

CHF 9'060 pro Jahr

96 Stunden Ihrer Zeit, bewertet mit CHF 90 je Stunde, plus das Softwareabo

Ihre Zeit
CHF 8'640
Software
CHF 420
Stunden im Jahr
96

Das ist die eine Hälfte des Vergleichs. Die andere Hälfte, was die Auslagerung in Ihrem Fall kostet, hängt von Ihren 40 Belegen, 2 Lohnabrechnungen und der MWST-Pflicht ab. Diese Angaben nehmen wir mit, wenn Sie unten anfragen.

So wird gerechnet
  • Ihre Zeit: Stunden pro Monat mal Ihrem Stundenwert mal zwölf. Der Stundenwert ist das, was Sie in derselben Stunde im Kerngeschäft verdienen würden.
  • Software: Ihr Monatsabo mal zwölf.
  • Nicht enthalten: Weiterbildung, Vertretung bei Ausfall und das Risiko einer verpassten Frist. Diese Posten lassen sich nicht seriös pauschal beziffern.
  • Keine Preisangabe: Was die Auslagerung in Ihrem Fall kostet, hängt von Belegvolumen, Löhnen, MWST-Pflicht und dem Zustand der Vorjahre ab. Deshalb nennen wir hier keine Zahl, sondern rechnen sie Ihnen aus.
  • Die Angaben zu Belegen, Löhnen und MWST fliessen nicht in die Rechnung oben ein. Sie werden in die Offertanfrage übernommen, damit wir nicht nachfragen müssen.

Der Ablauf in fünf Schritten

Wie lange ein Wechsel dauert, hängt fast nur davon ab, wie vollständig Ihre Unterlagen sind. Planen Sie vom ersten Gespräch bis zur ersten selbst erstellten Abrechnung vier bis sechs Wochen ein. Der Ablauf ist bei allen seriösen Anbietern ähnlich.

Der Wechsel zum Treuhandbüro in fünf SchrittenVon der Anfrage zur ersten AbrechnungRealistische Dauer bei vorbereiteten Unterlagen: vier bis sechs Wochen12345Bestands-aufnahmeOffertenvergleichenVertrag undVollmachtenDaten-übernahmeErsteAbrechnungWoche 1Woche 1–2Woche 3Woche 3–4Woche 5–6Sauberster Übernahmestichtag: der erste Tag eines Quartals oder eines neuen Geschäftsjahres

Die drei mittleren Schritte lassen sich beschleunigen, der erste nicht. Wer ohne Zahlen anfragt, bekommt eine Offerte, die später nicht hält.

1. Bestandsaufnahme. Fünf Angaben entscheiden über jede Offerte: Belege pro Monat, Anzahl Lohnempfänger, MWST-Pflicht und Abrechnungsmethode, die eingesetzte Software und der letzte abgeschlossene Jahresabschluss. Sammeln Sie diese Zahlen, bevor Sie jemanden kontaktieren.

2. Offerten vergleichen. Zwei bis drei Angebote genügen. Vergleichen Sie nicht die Endsumme, sondern den Umfang: Abschluss enthalten, MWST enthalten, wie werden Rückfragen verrechnet, welche Stufe bearbeitet welche Arbeit.

3. Vertrag und Vollmachten. In den Mandatsvertrag gehören die Ansprechperson, die Reaktionszeit, die überwachten Fristen und die Abrechnungsstufen. Dazu kommen die Vollmacht für das ESTV-Portal und lesende Bankzugriffe. Vollen Zahlungszugriff braucht ein Treuhandbüro nicht.

4. Datenübernahme. Übergeben werden Kontenplan, Saldenliste per Stichtag, offene Debitoren und Kreditoren, Lohnstammdaten und der letzte unterzeichnete Abschluss. Läuft das Geschäftsjahr bereits, kommt die Bereinigung der laufenden Periode dazu. Das ist der Posten, der in Offerten am häufigsten fehlt.

5. Erste Abrechnungsperiode. Der erste Monat ist ein Testlauf. Gehen Sie die erste Auswertung Position für Position durch. Eine falsche Buchungslogik, die im Januar niemand bemerkt, steht im Dezember zwölfmal in den Büchern.

Sonderfall: Sie wechseln von einem bestehenden Treuhänder

Rechtlich ist der Wechsel unkompliziert. Ein Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR), und der bisherige Beauftragte muss Rechenschaft ablegen und alles herausgeben, was ihm aus dem Mandat zugekommen ist (Art. 400 Abs. 1 OR). Zwei praktische Punkte kommen dazu: Kündigen Sie nicht zur Unzeit, also nicht mitten in der Abschlussarbeit, und verlangen Sie die Daten in einem lesbaren Format, nicht als Stapel PDF-Ausdrucke.

Belegübergabe, Aufbewahrung und Datenschutz

Zwei Personen übergeben sich am Schreibtisch ein Dokument, daneben liegen Buchhaltungslisten und ein Taschenrechner

Der Moment der Übergabe entscheidet über das erste Jahr. Wer unvollständige Unterlagen abgibt, zahlt die Lücke später als Nacharbeit.

Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres (Art. 958f OR). Elektronisch ist zulässig, solange die Unterlagen jederzeit wieder lesbar gemacht werden können. Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind zusätzlich schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren.

Diese Pflicht trifft Ihr Unternehmen, nicht das Treuhandbüro. Klären Sie deshalb vor der Unterschrift drei Punkte: Wer archiviert, in welchem Format bekommen Sie die Daten bei Vertragsende zurück, und wie lange sind sie im System des Anbieters abrufbar.

Beim Datenschutz gilt seit dem revidierten Datenschutzgesetz eine klare Rollenverteilung. Ihr Treuhandbüro ist Auftragsbearbeiter, Sie bleiben verantwortlich. Sie müssen sich vergewissern, dass der Auftragsbearbeiter die Datensicherheit gewährleisten kann, und er darf die Bearbeitung nur mit Ihrer vorgängigen Genehmigung an Dritte weitergeben (Art. 9 DSG). Bei Lohndaten ist das keine Formalität, sondern der Grund, weshalb Sie nach dem Serverstandort und den Zugriffsrechten fragen sollten.

Woran Sie ein passendes Treuhandbüro erkennen

Das KMU-Portal des Bundes nennt die Wahl des Treuhänders ausdrücklich eine wichtige Entscheidung und die Mitgliedschaft in einem Berufsverband als mögliches Qualitätsmerkmal. Sieben Punkte lassen sich vor der Unterschrift prüfen:

  • Wer arbeitet an Ihrem Mandat. Belegerfassung gehört auf Sachbearbeitungsniveau, nicht auf Partnerlohn. Lassen Sie sich die Stufen und Ansätze schriftlich geben.
  • Was die Pauschale abdeckt. Verlangen Sie die Liste dessen, was zusätzlich verrechnet wird. Sie ist aussagekräftiger als der Preis.
  • Software. Arbeitet das Büro in Ihrer Umgebung, etwa Bexio, Abacus, Banana oder Xero, oder müssten Sie wechseln? Ein Wechsel ist machbar, aber er gehört in die Offerte.
  • Berufsverband. TREUHAND|SUISSE und EXPERTsuisse führen eigene Aus- und Weiterbildungsangebote, und der Verband selbst bezeichnet die Mitgliedschaft als Gütesiegel. Ein Beweis für Qualität ist sie nicht, aber ein brauchbarer erster Filter.
  • Erreichbarkeit. Feste Ansprechperson und eine vereinbarte Reaktionszeit. Ein Mandat ohne Namen ist ein Postfach.
  • Branchen- und Rechtsformerfahrung. Wer Ihre Rechtsform und Branche kennt, stellt weniger Rückfragen und macht weniger Fehler.
  • Der Ausstieg. Fragen Sie schon beim Eintritt, wie die Datenherausgabe geregelt ist. Die Antwort sagt viel über die Haltung des Anbieters.

Kurzantwort: Was kostet ein Treuhänder pro Stunde in der Schweiz? →

Wo das Auslagern an Grenzen stösst

Die meisten Texte zum Outsourcing der Buchhaltung stammen von Anbietern und nennen nur Vorteile. Vier Einschränkungen gehören zu einer ehrlichen Entscheidungsgrundlage.

Aktualität hängt an Ihnen. Ihre Zahlen sind so frisch wie Ihre letzte Belegübergabe. Wer quartalsweise liefert, hat quartalsweise Zahlen, und zwar unabhängig davon, wie gut das Treuhandbüro arbeitet.

Distanz zum Betrieb. Ein externer Buchhalter sieht, was verbucht wird, und nicht, was im Betrieb passiert. Auffälligkeiten wie eine schleichend sinkende Marge erkennt er später als jemand im Haus.

Anlaufkosten im ersten Jahr. Übernahme, Bereinigung des Vorjahres und das Einrichten der Abläufe fallen einmalig an. Rechnen Sie im ersten Jahr mit einem Aufschlag, sonst wirkt die Rechnung teurer als versprochen.

Kein Ersatz für Ihre Finanzkontrolle. Das Gesetz verlangt sie von Ihnen. Wer ausgelagert hat und die Zahlen nicht mehr anschaut, hat die Arbeit abgegeben und das Risiko behalten.

Für Betriebe, in denen eine interne Stelle neben der Buchhaltung auch Zahlungsverkehr, Debitoren und Personaladministration abdeckt, kehrt sich die Rechnung um. Dann ist die interne Lösung mit externer Begleitung beim Abschluss meist die günstigere Variante.

Wir schauen Ihre Zahlen an, bevor Sie etwas unterschreiben

Sie schicken uns Belegvolumen, Anzahl Löhne und den letzten Abschluss, wir sagen Ihnen, was das Auslagern in Ihrem Fall kostet und welches Modell passt. Triana Treuhand betreut über 150 Mandate aus der ganzen Schweiz.

Häufige Fragen

Was kostet es, die Buchhaltung auszulagern?

Ein Kleinbetrieb mit 10 bis 20 Belegen im Monat zahlt 2026 für die externe Buchhaltung im Schnitt CHF 2’400 im Jahr (Bandbreite CHF 1’500 bis 3’800), ein KMU mit zehn Mitarbeitenden und 100 Belegen im Schnitt CHF 7’300 (CHF 4’200 bis 15’600), jeweils inklusive Jahresabschluss, Steuererklärung und MWST-Abrechnung. Umgerechnet sind das rund CHF 200 bis 600 pro Monat. Stundenweise verrechnet kostet die laufende Belegerfassung CHF 90 bis 150, Beratung durch Experten CHF 135 bis 240.

Kann ich nur einen Teil der Buchhaltung auslagern?

Ja, und das KMU-Portal des Bundes empfiehlt Mischformen ausdrücklich als kostengünstige Variante: die zeitaufwändige Kontierung im eigenen Betrieb, die anspruchsvollen Arbeiten wie Abschluss, MWST-Abrechnung und Lohnbuchhaltung beim Treuhandbüro. Voraussetzung ist, dass jemand im Betrieb sauber kontieren kann, sonst frisst der Korrekturaufwand die Ersparnis wieder auf.

Wer haftet, wenn der Treuhänder einen Fehler macht?

Gegenüber der Steuerverwaltung bleiben Sie verantwortlich. Nach Art. 71 MWSTG muss die steuerpflichtige Person selbst innert 60 Tagen abrechnen, ein Mandat ändert daran nichts. Im Innenverhältnis haftet der Beauftragte nach Art. 398 OR für getreue und sorgfältige Ausführung. Praktisch heisst das: Die Busse trifft zuerst Sie, den Schaden können Sie danach beim Treuhandbüro geltend machen.

Kann ich mitten im Geschäftsjahr zu einem neuen Treuhänder wechseln?

Ja. Nach Art. 404 Abs. 1 OR kann ein Auftrag von beiden Seiten jederzeit widerrufen werden. Fachlich sauberer ist der Wechsel per Abschlussstichtag oder per Quartalsende, weil dann die Salden feststehen. Nach Art. 400 Abs. 1 OR muss der bisherige Beauftragte Rechenschaft ablegen und alles herausgeben, was ihm aus dem Mandat zugekommen ist.

Wie lange müssen die Belege aufbewahrt werden und wer macht das?

Zehn Jahre, gerechnet ab Ende des Geschäftsjahres, nach Art. 958f OR. Elektronische Aufbewahrung ist zulässig, solange die Unterlagen jederzeit lesbar gemacht werden können. Die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Treuhandbüro. Halten Sie deshalb im Vertrag fest, wer archiviert und in welchem Format Sie die Daten bei Vertragsende zurückerhalten.

Ab wann lohnt sich ein eigener Buchhalter statt einer externen Lösung?

Erfahrungsgemäss ab rund 15 bis 20 Mitarbeitenden, und nur, wenn die Stelle neben der Buchhaltung auch Zahlungsverkehr, Debitoren und Personaladministration übernimmt. Ein interner Sachbearbeiter Buchhaltung kostet in der Schweiz 2026 im Median CHF 90’750 brutto, mit den obligatorischen Arbeitgeberbeiträgen rund CHF 106’000 im Jahr. Extern zahlt selbst ein Betrieb mit 20 Mitarbeitenden und 500 Belegen im Monat im Schnitt CHF 17’200 (Gryps).

Zum Überblick: Finanzbuchhaltung in der Schweiz von der Pflicht bis zum Abschluss →

Quellen