Ab welchem Umsatz ist die MWST Pflicht?


Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt ab CHF 100’000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Wer diese Schwelle erreicht, meldet sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung an. Es gelten drei Sätze: 8,1 Prozent als Normalsatz, 2,6 Prozent als reduzierter Satz und 3,8 Prozent für Beherbergung.

Was nach der Anmeldung folgt

MethodeAbrechnungGeeignet für
Effektive MethodequartalsweiseBetriebe mit hohem Vorsteueranteil
SaldosteuersatzmethodehalbjährlichBetriebe mit wenig Vorsteuer und schlankem Aufwand
PauschalsteuersatzjährlichVereine, Stiftungen und ähnliche Organisationen

Die Wahl der Methode ist keine Formalie: Bei der effektiven Methode ziehen Sie die Vorsteuer auf Einkäufen ab und brauchen dafür getrennte Konten. Die Saldosteuersatzmethode verzichtet auf den Vorsteuerabzug, senkt aber den Aufwand deutlich.

Für die Anmeldung gilt eine Frist: Sie erfolgt innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht. Wer die Schwelle im laufenden Jahr überschreitet, wartet also nicht bis zum Jahresabschluss.

Wird eine Abrechnung verspätet eingereicht, beginnen die Bussen bei rund CHF 100 und steigen je nach Dauer und Häufigkeit. Dazu kommt der Verzugszins auf der geschuldeten Steuer. Eine fixe Stufenleiter publiziert die Steuerverwaltung nicht, sie bemisst nach Einzelfall.

Was sich im schweizerischen MWST-Recht 2025 und 2026 geändert hat:

Nähern Sie sich der MWST-Schwelle?

Wir prüfen Ihren Umsatz, übernehmen die Anmeldung bei der ESTV und wählen mit Ihnen die passende Abrechnungsmethode. Das Erstgespräch ist kostenlos.

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Quellen

  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), MWST-Steuerpflicht, abgerufen am 26.08.2026, estv.admin.ch / Steuerpflicht
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), MWST abrechnen, abgerufen am 26.08.2026, estv.admin.ch
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Mehrwertsteuersätze seit 1. Januar 2024, abgerufen am 26.08.2026, estv.admin.ch / Steuersätze