Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die Triana Treuhand AG („Unternehmen“) seinen Kunden („Kunde“) anbietet. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Bestimmungen vereinbaren. Sofern keine schriftlichen Vereinbarungen entgegenstehen, bilden diese AGB die vertragliche Grundlage für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Unternehmen an den Kunden.

Änderungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn das Unternehmen und der Kunde diesen in gültiger und schriftlicher Form zugestimmt haben.

Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag dürfen von keiner Partei abgetreten werden, und ein Wechsel der Vertragspartei ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei wirksam.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag hat der Vertrag Vorrang, es sei denn, der Vertrag ändert diese AGB ausdrücklich.

2. Leistungserbringung durch Triana Treuhand AG

Der Vertrag gilt für die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Leistung.

Die Leistung von Triana Treuhand AG umfasst entweder ein Mandat gemäss Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts („OR“) oder einen Werkvertrag gemäss Art. 363 ff. OR.

Mandate werden unter der Weisung des Kunden ausgeführt, wobei der Kunde die Verantwortung für die erzielten Ergebnisse trägt. In dringenden Fällen kann Triana Treuhand AG ohne spezifische Anweisungen des Kunden handeln und orientiert sich dabei an den mutmasslichen Interessen des Kunden. In solchen Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert.

Die Leistung von Triana Treuhand AG gilt als erfüllt, wenn Triana Treuhand AG mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbracht hat.

Werkverträge werden unter der Leitung von Triana Treuhand AG ausgeführt. Triana Treuhand AG übernimmt die Verantwortung für die Arbeitsergebnisse gemäss den im Vertrag festgelegten Abnahmekriterien. Die Leistung von Triana Treuhand AG gilt als erbracht, sobald Triana Treuhand AG dem Kunden alle im Vertrag aufgeführten Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt hat und der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist geltend macht, dass die Arbeitsergebnisse die im Vertrag festgelegten Abnahmekriterien nicht erfüllen.

Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, dienen vereinbarte Zeitpläne für die Leistungserbringung von Triana Treuhand AG ausschliesslich Planungszwecken und sind nicht als rechtsverbindliche Fristen zu betrachten.

Triana Treuhand AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Tochtergesellschaften zur Durchführung des Vertrags oder einzelner Teile davon einzusetzen sowie die gesamte oder teilweise Ausführung des Vertrags an (externe) Dritte (Dienstleister) zu übertragen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Triana Treuhand AG rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Dokumente, Materialien, Anweisungen, Infrastrukturen und personellen Ressourcen zur Verfügung, die für die erfolgreiche Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Triana Treuhand AG geht davon aus, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Materialien vollständig und korrekt sind.

Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden kann dazu führen, dass Triana Treuhand AG die vereinbarten Dienstleistungen nicht abschliessen kann, zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht oder andere nachteilige Folgen eintreten. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Konsequenzen, die sich aus der Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten gegenüber Triana Treuhand AG ergeben.

4. Leistungsergebnisse

Im Sinne dieser Bestimmung umfassen Leistungsergebnisse jedes durch die Leistungserbringung von Triana Treuhand AG erzielte Resultat, ob materiell oder immateriell, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf spezifische Dienstleistungen oder Arbeitsergebnisse. Der Umfang der Leistungsergebnisse richtet sich nach den Bestimmungen des Vertrags.

Entwürfe und mündliche Informationen sind unverbindlich und können erheblich von den endgültigen Leistungsergebnissen abweichen. Triana Treuhand AG übernimmt keine Haftung für das Vertrauen auf solche vorläufigen Informationen.

Nach vollständiger Zahlung gehen die dem Kunden überlassenen Leistungsergebnisse in das Eigentum des Kunden für den vereinbarten Verwendungszweck über. Triana Treuhand AG behält jedoch das Eigentum an bereits bestehenden Materialien, Methoden, Software und allgemein anwendbarem geistigem Eigentum, das vor oder während der Beauftragung entwickelt wurde.

Die Leistungsergebnisse sind ausschliesslich für den Kunden und die im Vertrag festgelegten Zwecke bestimmt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Triana Treuhand AG weder für andere Zwecke verwendet, weitergegeben, veröffentlicht noch verändert werden. Triana Treuhand AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unbefugten Nutzung, Änderung oder der Nutzung durch Dritte resultieren.

Der Kunde stellt Triana Treuhand AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoss gegen den vorherigen Abschnitt ergeben.

5. Kommunikation

Die Parteien sind für die gesamte Dauer des Vertrags berechtigt, elektronisch zu kommunizieren und Daten auszutauschen.

Beide Parteien sind für ihre eigene elektronische Kommunikation verantwortlich und ergreifen angemessene Massnahmen, um deren Sicherheit und Genauigkeit zu gewährleisten, indem sie branchenübliche Technologien verwenden. Besondere Sicherheitsanforderungen (z. B. Passwortschutz, Verschlüsselung) müssen ausdrücklich im Vertrag festgelegt werden.

Sofern die Parteien die Nutzung einer elektronischen Kollaborationsplattform vereinbaren, dürfen alle autorisierten Nutzer (einschliesslich Nutzer ausserhalb der Schweiz) des Kunden und von Triana Treuhand AG Informationen und Daten gemäss ihren zugewiesenen Nutzerrechten verarbeiten. Dies kann das Hochladen, Herunterladen, Zugreifen, Anzeigen, Bearbeiten, Verwalten, Löschen und Speichern von Daten auf der Plattform umfassen. Die Zuweisung von Nutzern und Nutzerrechten sowie die Wartung der Plattform und der zugehörigen Server obliegen Triana Treuhand AG, das angemessene Massnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes ergreifen wird. Der Kunde ist für die Zuweisung seiner eigenen Nutzer und Nutzerrechte verantwortlich und muss Triana Treuhand AG über Änderungen informieren. Triana Treuhand AG stellt Anleitungen zur Nutzung der elektronischen Kollaborationsplattform bereit.

Soweit gesetzlich zulässig, schliessen beide Parteien jegliche Haftung für Verluste oder Schäden aus, die aus der elektronischen Kommunikation oder der Nutzung elektronischer Kollaborationsplattformen entstehen.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags offengelegten Informationen vertraulich zu behandeln, einschliesslich der finanziellen Verhältnisse des Kunden, Kundendaten sowie Arbeits- und Prozessabläufe – sowohl während als auch nach Beendigung des Vertrags.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung offengelegt werden,
öffentlich zugänglich sind oder
der anderen Partei vor Vertragsschluss rechtmässig bekannt waren.

Jede Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn dies gesetzlich, durch Aufsichtsbehörden, Gerichtsbeschlüsse oder zur Wahrung ihrer rechtlichen oder versicherungstechnischen Interessen erforderlich ist.

Der Kunde ist sich bewusst, dass gesetzlich geteilte steuerrelevante Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften international ausgetauscht werden können.

7. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Triana Treuhand AG verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschliesslich zu vertraglichen Zwecken und nur soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, es sei denn, gesetzliche oder regulatorische Vorschriften verlangen etwas anderes.

Kundendaten (einschliesslich finanzieller und personenbezogener Daten) können in der Schweiz und im Ausland durch Triana Treuhand AG, dessen Dienstleister oder Subunternehmer verarbeitet werden. Es werden angemessene Massnahmen getroffen, um Vertraulichkeit und Datenschutz sicherzustellen. Der Kunde erkennt dies ausdrücklich an und erklärt sich, sofern erforderlich, mit der Verarbeitung und Übermittlung einverstanden.

Triana Treuhand AG hat technische und organisatorische Massnahmen implementiert, um Kundendaten vor unbefugtem Zugriff oder Verarbeitung zu schützen.

Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde die Rückgabe, Löschung oder Vernichtung seiner personenbezogenen Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, die Triana Treuhand AG zur Speicherung verpflichten.

Der Kunde sichert zu, dass alle bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmässig erhoben wurden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden. Der Kunde stellt Triana Treuhand AG von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen resultieren.

Triana Treuhand AG kann Kundendaten auf sicheren Servern speichern für:

  • Qualitätskontrollen, Compliance-Prüfungen und Mandatsannahme,
  • Berichterstattung und internes Management,
  • Kundenbeziehungsmanagement, einschliesslich begrenzter Offenlegung (z. B. Name, Adresse, Ansprechpartner und Leistungsdetails)

8. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren werden gemäss den Bestimmungen des Vertrags berechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Honorarrechnungen von Triana Treuhand AG sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Triana Treuhand AG ist berechtigt, jederzeit angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum oder Nichtzahlung des Vorschusses behält sich Triana Treuhand AG das Recht vor, Dienstleistungen auszusetzen oder das Mandat zu kündigen.

Bei Zahlungsverzug fallen für den Kunden Mahngebühren von CHF 30 pro Mahnung an. Bei erforderlichen Inkassomassnahmen wird eine Inkassogebühr von CHF 300 erhoben. Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs zu einem Satz von 5% berechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von Triana Treuhand AG aufzurechnen.

9. Haftung

Im Falle eines Verstosses gegen den Vertrag durch Triana Treuhand AG haftet Triana Treuhand AG für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Triana Treuhand AG für entstandene Schäden auf maximal das Doppelte des im Vertrag geschuldeten Honorars begrenzt. Bei wiederkehrenden Gebühren ist die Haftung auf das Doppelte des im Vertrag vom Kunden an Triana Treuhand AG in den zwölf Monaten vor dem Zeitpunkt, an dem der erste Haftungsanspruch entstanden ist, gezahlten Honorars begrenzt.

Triana Treuhand AG schliesst ausdrücklich jegliche weitergehende Haftung aus, sei es aus dem Vertrag oder anderen rechtlichen Gründen, für die folgenden Schäden:

  • Gewinnverlust
  • Indirekte, Folgeschäden oder Nebenschäden
  • Verlust oder Beschädigung von Daten
  • Verlust von Geschäftseinnahmen, Goodwill oder erwarteten Einsparungen

10. Kündigung des Vertrags

Der Vertrag bleibt für die im Vertrag festgelegte Dauer in Kraft. Wenn keine Dauer festgelegt ist, bleibt der Vertrag wirksam, bis der Kunde Triana Treuhand AG ausdrücklich oder stillschweigend Anweisungen zur Ausführung der Leistung erteilt.

Beide Parteien können den Vertrag schriftlich oder per E-Mail kündigen, entweder mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem festgelegten Ablaufdatum. Bei Kündigung des Vertrags, sei es gemäss den vertraglichen Bestimmungen oder vorzeitig, hat der Kunde Triana Treuhand AG die im Vertrag vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei vorzeitiger Kündigung aus Gründen, die ausschliesslich Triana Treuhand AG zuzuschreiben sind, haftet der Kunde nur für die Gebühren, die der bereits erbrachten Leistung entsprechen.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Triana Treuhand AG dem Kunden die Unterlagen und Daten in einem zu vereinbarenden Format zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen von Triana Treuhand AG werden entsprechend abgerechnet. Auslagen und andere entstandene Kosten sind in allen Fällen vom Kunden zu tragen.

Im Falle einer Kündigung aus jeglichem Grund behält Triana Treuhand AG Kopien von Dokumenten, die die Leistungserbringung belegen, soweit dies durch gesetzliche und regulatorische Verpflichtungen erforderlich ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückgabe von Arbeitsunterlagen, die sich im Besitz von Triana Treuhand AG befinden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, ist das Gericht in Zug ausschliesslich zuständig, sofern keine zwingende gesetzliche Bestimmung einem anderen Gericht die ausschliessliche Zuständigkeit zuweist.