
Delkredere in der Schweizer Buchhaltung
Das Delkredere ist ein zentrales Element der Schweizer Buchhaltung, das Unternehmen dabei unterstützt, das Risiko von Forderungsausfällen korrekt abzubilden. Es dient als Wertberichtigungskonto, mit dem mutmassliche Verluste aus offenen Kundenforderungen erfasst und die tatsächliche Vermögenslage realistisch dargestellt werden.
Für Unternehmen ist dies nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht muss die Jahresrechnung streng und getreu erstellt werden. Verluste werden antizipiert (Imparitätsprinzip) und müssen berücksichtigt werden. Gemäss Art. 960a Abs. 3 OR müssen Wertminderungen des Vermögens zwingend durch Wertberichtigungen erfasst werden. Dies impliziert, dass Forderungen zum Bilanzstichtag höchstens zu ihrem voraussichtlichen Realwert bewertet werden dürfen.
Es gibt zwei Arten der buchhalterischen Behandlung von Forderungsausfällen: Je nachdem, ob der Verlust bereits endgültig eingetreten ist (Einzelwertberichtigung) oder erst in künftigen Perioden erwartet wird (Pauschales Delkredere).
Pauschales Delkredere
Bei vermuteten Verlusten werden Forderungsausfälle als negatives Vermögenskonto (Wertberichtigungskonto) erfasst und reduzieren den ausgewiesenen Forderungsbetrag. In den meisten Fällen wird die Wertberichtigung mit Zustimmung der Steuerbehörden pauschal berechnet (z. B. 5 % aller ausstehenden inländischen Forderungen, 10 % für ausländische Forderungen).
In der Praxis ist es wichtig, dass Sie die offiziellen Anforderungen Ihres Kantons nachweisen.
| Kanton | Delkredere: Inland | Delkredere: Ausland |
|---|---|---|
| Aargau | 5% | 10% |
| Appenzell Ausserrhoden | 10% | 10% |
| Appenzell Innerhoden | 10% | 10% |
| Basel Land | 5% | 10% |
| Basel Stadt | 5% | 10% |
| Bern* | 5% | 10% |
| Graubünden | 5% | 10% |
| Jura* | 5% | 10% |
| Luzern | 10% | 10% |
| Neuchâtel | 5% | 10% |
| Schwyz | 10% | 15% |
| Solothurn | 10% | 10% |
| Zürich | 10% | 20% |
| St. Gallen | 5% | 10% |
*Delkrederesatz für die Auslandguthaben (fakturiert in ausländischer Währung) beträgt 15 Prozent (Art.16 AbV).
Vorteile von Pauschalwertberichtigung
- Einfache Berechnung und Verwaltung
- Steuerlich von den Behörden anerkannt, sofern die kantonalen Pauschalsätze eingehalten werden
- Geeignet für KMU mit breiter Kundenbasis ohne grosse Einzelfälle
Nachteile von Pauschalwertberichtigung
- Keine Berücksichtigung einzelner Hochrisikoforderungen
- Gefahr einer Über- oder Unterbewertung, wenn das Kundenportfolio stark schwankt
Einzelwertberichtigung
Bei endgültigen und feststehenden Forderungsausfällen wird nicht das Delkredere-Konzept angewendet, sondern diese werden als Aufwendungen („Debitorenverluste”) verbucht.
Vorteile von Einzelwertberichtigung
- Exakte Abbildung einzelner Risikopositionen
- Stärkere Aussagekraft für Gläubiger, Investoren und Revision
Nachteile von Einzelwertberichtigung
- Aufwändige Prüfung und Dokumentation nötig
- Erfordert fundierte Beurteilung (z.B. Alter der Forderung, Bonität des Kunden)
Buchhalterische Behandlung und Buchungssätze
Am Ende des Geschäftsjahres wird das voraussichtliche Verlustrisiko ermittelt und indirekt über das Delkredere-Konto verbucht. Eventuelle endgültige Verluste werden direkt auf folgende vier Weise abgeschrieben:
- Direkte Abschreibung (Definitive Ausfälle): Sobald feststeht, dass ein Debitor nicht mehr zahlungsfähig ist, werden die «Forderungsverluste» direkt als Aufwand auf dem Forderungskonto verbucht.
- Indirekte Abschreibung (Pauschales Delkredere): Wenn zum Bilanzstichtag eine Ausfallquote geschätzt wird, muss eine pauschale Wertberichtigung mittels Delkredere vorgenommen werden. Auf diese Weise wird das Delkredere als aktives Gegenkonto gebildet.
- Auflösung oder Anpassung: Wenn das Risikoprofil sinkt oder ein Kredit geringer ausfällt als erwartet, kommt es zu einer konsequenten Reduzierung des Delkredere.
- Zahlung nach Abschreibung: Wird eine zuvor abgeschriebene Forderung ebenfalls beglichen, muss die erhaltene Zahlung gegen die Ausgabe verbucht werden. Die Folge dieser Vorgehensweise ist die Stornierung eines Teils der Kosten.
Die beschriebenen Fälle sind zur Erklärung in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| Sachverhalt | Soll (Buchung) | Haben (Buchung) |
|---|---|---|
| Endgültiger Forderungsausfall | 3805 Debitorenverluste (Aufwand) | 1100 Forderungen aLuL (Aktiv) |
| Mutmasslicher Verlust (Delkredere bilden) | 3805 Debitorenverluste (Aufwand) | 1109 Delkredere (Aktiv-Korrektur) |
| Auflösung oder Anpassung | 1109 Delkredere (Aktiv-Korrektur) | 3805 Debitorenverluste (Aufwand) |
| Zahlung eines abgeschriebenen Debitors | 1100 Forderungen aLuL (Aktiv) | 3805 Debitorenverluste (Aufwand) |
Die Wertberichtigungen sind im Jahresabschluss oder in der entsprechenden Beilage auszuweisen.
Praxisnahe Beispiele
Beispiel 1 (pauschales Delkredere, Basel-Stadt)
Ein KMU mit Sitz in Basel-Stadt weist am Bilanzstichtag offene Forderungen von CHF 450’000 aus. Davon stammen CHF 300’000 von inländischen Kunden und CHF 150’000 von ausländischen Kunden.
Gemäss kantonalen Richtlinien darf es 5 % (inländisch) bzw. 10 % (ausländisch) Delkredere bilden:
- Inländische Forderungen: 5 % von 300’000 = CHF 15’000
- Ausländische Forderungen: 10 % von 150’000 = CHF 15’000
- Total Wertberichtigung: CHF 30’000
Auf dem Delkrederekonto wird somit CHF 30’000 gebucht.
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Debitorenverluste | 30’000 | Wertberichtigung Forderungen | 30’000 |
Beispiel 2 (zweifelhafte Forderungen, Basel-Stadt)
Das Unternehmen hat in den Forderungen einen stark gefährdeten Debitor von CHF 250’000 (inländisch), 9 Monate überfällig, mit einem geschätzten Ausfallrisiko von 50 %. Für diesen Debitor wird eine Einzelwertberichtigung gebildet.
Die übrigen Forderungen betragen CHF 200’000, davon CHF 50’000 Inland und CHF 150’000 Ausland. Auf diese Forderungen wird das pauschale Delkredere von 5 % für Inland und 10 % für Ausland angewendet.
- Einzelwertberichtigung: 250’000 × 50 % = CHF 125’000
- Pauschale Wertberichtigung: 50’000 × 5 % + 150’000 × 10 % = CHF 17’500
- Gesamte Wertberichtigungen: CHF 142’500
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Debitorenverluste | 142’500 | Wertberichtigung Forderungen | 142’500 |
Beispiel 3 (uneinbringliche Forderung, Basel-Stadt)
Für eine säumige Forderung von CHF 50’000 liegt ein amtlicher Verlustschein vor. Uneinbringliche Forderungen sind praktisch nicht mehr einzuholen.
Diese Forderung wird direkt abgeschrieben, das Delkrederekonto wird dabei nicht belastet.
Die übrigen Forderungen betragen CHF 400’000, davon CHF 250’000 Inland und CHF 150’000 Ausland. Auf diese verbleibenden Forderungen wird das pauschale Delkredere angewendet:
- Inland: 250’000 × 5 % = CHF 12’500
- Ausland: 150’000 × 10 % = CHF 15’000
- Pauschale Wertberichtigung gesamt: CHF 27’500
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Debitorenverluste | 50’000 | Forderungen aus L+L | 50’000 |
| Debitorenverluste | 27’500 | Wertberichtigung Forderungen | 27’500 |
Fazit
Das Delkredere ist ein unverzichtbares Instrument für die vorsichtige und gesetzeskonforme Bewertung von Debitoren in der Schweizer Buchhaltung. Es ermöglicht Unternehmen, potenzielle Verluste frühzeitig zu berücksichtigen, die Transparenz im Jahresabschluss zu erhöhen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Während pauschale Wertberichtigungen eine einfache und steuerlich anerkannte Lösung darstellen, sind bei höheren Einzelrisiken auch individuelle Korrekturen notwendig. Entscheidend bleibt eine sorgfältige Dokumentation sowie die Einhaltung der kantonalen Vorgaben, um Beanstandungen durch Steuerbehörden zu vermeiden.
So trägt das Delkredere wesentlich zur finanziellen Stabilität und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens bei.